Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Voting Rights Announcements
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG
15.11.2012 18:02
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Herr Alexander Otto, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
15.11.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop
AG, Hamburg, Deutschland am 14.11.2012 die Schwelle von 10 % der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,57 % (das entspricht
5163390 Stimmrechten) betragen hat.
8,92 % der Stimmrechte (das entspricht 4812390 Stimmrechten) sind Herrn
Otto gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Herrn Otto zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der XY AG jeweils 3 %
oder mehr beträgt, gehalten: AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H.
15.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Wandsbeker Str. 3-7
20179 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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