Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Voting Rights Announcements
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG
01.06.2015 10:07
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Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
29.05.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop
AG, Hamburg, Deutschland am 26.05.2015 die Schwelle von 10% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 10,26% (das entspricht 5534125
Stimmrechten) betragen hat.
9,61% der Stimmrechte (das entspricht 5183125 Stimmrechten) sind Herrn Otto
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte
werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an
der Deutsche EuroShop AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: AROSA
Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H..
01.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
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