Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
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Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG
03.06.2015 16:09
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1.
Die DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H., Hamburg, Deutschland hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle
von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag
15,01% (das entspricht 8095000 Stimmrechten) betragen hat.
2.
Die AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am
28.05.2015 die Schwelle von 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat
und an diesem Tag 15,01% (das entspricht 8095000 Stimmrechten) betragen
hat.
15,01% der Stimmrechte (das entspricht 8095000 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre,
deren Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG jeweils 3 Prozent oder
mehr beträgt: DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H.
3.
Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
02.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop
AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 15% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 17,33% (das entspricht 9349125
Stimmrechten) betragen hat.
16,68% der Stimmrechte (das entspricht 8998125 Stimmrechten) sind Herrn
Otto gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete
Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren
Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG jeweils 3 Prozent oder mehr
beträgt: DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H. und AROSA
Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H.
4.
Herr Benjamin Otto, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
02.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop
AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 5% und 3% der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,48% (das entspricht
800000 Stimmrechten) betragen hat.
5.
Die 'Bravo-Alpha' Beteiligungs G.m.b.H., Hamburg, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die
Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag
0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
03.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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