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Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.

 

Voting Rights Announcements

Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche EuroShop AG
19.10.2020 / 11:45
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 16.10.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.10.2020 über Folgendes informiert:
  • Die Investition dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
  • Zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Mitteilung bestehen keine Absichten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Deutsche EuroShop AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche EuroShop AG angestrebt.
  • Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche EuroShop AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
  • Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte durch Eigenmittel.


19.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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