Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Voting Rights Announcements
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Attfund Ltd, Mertech Building, Glenfield Office Park, Oberon Street,
Faerie Glen, Pretoria 0041, South Africa, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
folgende Mitteilung gemacht:
- Übersetzung der Originalmeldung -
'Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser
Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG am 20. November 2007 die
Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,29 % (1.816.732
Stimmrechte) beträgt.
5,29 % der Stimmrechte (1.816.732 Stimmrechte) sind uns nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen, davon sind uns 3,54 % (1.216.732
Stimmrechte) zuzurechnen in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG.
Uns werden Stimmrechte von Stockshare Nominees (Pty) Ltd. zugerechnet, die
einen Stimmrechtsanteil von 3 % oder mehr direkt hält.'
29.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Deutsche EuroShop AG
Oderfelder Straße 23
20149 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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