Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Voting Rights Announcements
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die UBS AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.06.2008
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG,
Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0007480204, WKN: 748020 am 03.06.2008 durch
Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr
1,85% (das entspricht 634538 Stimmrechten) beträgt.
10.06.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Deutsche EuroShop AG
Oderfelder Straße 23
20149 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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