Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Voting Rights Announcements
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
23.11.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Attfund Ltd., Brooklyn, South Africa, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
23.11.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop
AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0007480204, WKN: 748020 am 17.11.2009
die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag
4,99% (das entspricht 1886792 Stimmrechten) betragen hat.
3,22% der Stimmrechte (das entspricht 1216732 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG
zuzurechnen.
23.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Oderfelder Straße 23
20149 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------