Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
Voting Rights Announcements
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche EuroShop AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
19.05.2010 09:32
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die BlackRock Inc., New York, U.S.A. hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
13.05.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop
AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0007480204, WKN: 748020 am 07.05.2010
die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag
2,97% (das entspricht 1308451 Stimmrechten) betragen hat.
2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1308451 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG
zuzurechnen.
19.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Oderfelder Straße 23
20149 Hamburg
Deutschland
Internet: www.deutsche-euroshop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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