Investor Relations

Hauptversammlung

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich oder per Telefax unter Nachweis der Aktionärsstellung an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 16. Mai 2011, 24.00 Uhr zugehen. Senden Sie ein entsprechendes Verlangen bitte an folgende Adresse:

 

Deutsche EuroShop AG
Herrn Patrick Kiss
Oderfelder Straße 23
20149 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern Sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich nach Zugang im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen nach § 125 AktG. Sie werden außerdem an dieser Stelle auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht.

Bis zum Ablauf der Frist sind bei der Gesellschaft keine Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG eingegangen.

Das IR-Team