Investor Relations

Hauptversammlung

Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich oder per Telefax an folgende Adresse zu richten:

Deutsche EuroShop AG
Herrn Patrick Kiss
Oderfelder Straße 23
20149 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 1. Juni 2011, 24.00 Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet an dieser Stelle unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss.

Bis zum Ablauf der Gegenantragsfrist sind bei der Gesellschaft keine Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG eingegangen.

Das IR-Team