Ad-hoc Mitteilung
Deutsche EuroShop: Anpassung der FFO-Guidance
Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Rechtssache
23.08.2011 20:49
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Deutsche EuroShop: Anpassung der FFO-Guidance
Die Deutsche EuroShop AG ist eine vermögensverwaltende Holding, die bisher
die so genannte 'erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung' (§ 9 Ziffer 1 Satz
2 GewStG) in Anspruch genommen hat. Dies entspricht langjähriger Übung und
wurde stets von der Finanzverwaltung anerkannt.
Aufgrund eines kürzlich vom Bundesministerium der Finanzen im
Bundessteuerblatt II 2011, Seite 367, veröffentlichten Urteils des
Bundesfinanzhofes (BFH) besteht das Risiko, dass die o. g. steuerliche
Handhabung für die Deutsche EuroShop AG zukünftig nicht mehr anzuwenden
ist. Der BFH hatte im Fall einer Komplementärin in Rechtform einer GmbH
entschieden, dass dieser im Rahmen ihrer Beteiligung an einer
vermögensverwaltenden Grundstückspersonengesellschaft die erweiterte
gewerbesteuerliche Kürzung zu versagen ist. Sollte die Finanzverwaltung
dieses Urteil über den Einzelfall hinaus auf die Deutsche EuroShop AG
anwenden, käme es zu einer bisher nicht angefallenen
Gewerbesteuerbelastung.
Nach derzeitiger Kenntnis wird die Deutsche EuroShop AG im Geschäftsjahr
2011 für Vorjahre sowie für das Geschäftsjahr 2011 Vorsorge für
Gewerbesteuerrisiken in Höhe von rund 6,1 Mio. EUR treffen müssen. Dieser
Steueraufwand wird den FFO (Funds from Operations) der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2011 mit rund 0,12 EUR je Aktie belasten. Die Gesellschaft
erwartet, 2011 nunmehr einen FFO von 1,40-1,44 EUR je Aktie zu
erwirtschaften; ursprünglich waren 1,48-1,52 EUR je Aktie nach 1,40 EUR je
Aktie im Vorjahr prognostiziert.
Die übrigen Ziele für die Ergebniskennzahlen Umsatz, EBIT und EBT vor
Bewertungsergebnis werden aufgrund des erfreulichen Geschäftsverlaufs für
2011 aufrechterhalten.
Für 2012 hält die Gesellschaft die FFO-Guidance von 1,60-1,64 EUR je Aktie
vorerst aufrecht, da in den nächsten Wochen in- und ausländische
Standortalternativen geprüft werden.
Das Bewertungsergebnis 2011 würde durch die Gewerbesteuerpflicht ebenfalls
negativ belastet; die latenten Steuerrückstellungen müssten deutlich erhöht
werden. So ergäbe sich für den Fall, dass die Deutsche EuroShop AG
weiterhin ihre Geschäftsleitung in Hamburg hätte, ein zusätzlicher, aber
einmaliger Rückstellungsbedarf von 85-90 Mio. EUR (ungünstigster Fall), der
2011 das Bewertungsergebnis belasten würde. Durch eine Verlegung des
Konzernsitzes innerhalb Deutschlands könnte sich dieser Betrag auf bis zu
50 Mio. EUR reduzieren.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Der Text des Urteils kann über die Website der Deutsche EuroShop abgerufen
werden: http://www.deutsche-euroshop.de/des/pages/index/p/344
23.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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