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Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung

Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende
Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung

31.03.2023 / 16:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Deutsche EuroShop plant Dividendenerhöhung

Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg („Gesellschaft“), plant, auf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die im August 2023 stattfinden soll, eine Dividende in Höhe von 2,50 € je Aktie (+150 % gegenüber der im Vorjahr gezahlten Dividende) vorzuschlagen, um den Aktionären Teile der während der Corona-Pandemie aus Vorsichtsgründen einbehaltenen Gewinne auszuschütten. Darauf haben sich Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums heute verständigt. Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien entspricht dies einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 191.160.797,50 €.

Die Gesellschaft prüft darüber hinaus Möglichkeiten, ihre Ausschüttungsfähigkeit weiter zu steigern, sofern ihre Liquiditätslage dies zum gegebenen Zeitpunkt zulässt. Zu diesem Zweck plant die Gesellschaft, im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Gewinnrücklagen in Höhe von 669,9 Mio. € aufzulösen. Um sicherzustellen, dass der Gesellschaft für den fortlaufenden Betrieb des operativen Geschäfts, zur Erfüllung von Anforderungen aus Kreditverträgen mit finanzierenden Banken sowie für die Umsetzung geplanter Investitionen im Einklang mit der jeweils aktuellen Unternehmensplanung eine angemessene Liquiditätsreserve (Mindestliquidität) von derzeit 100 Mio. € zur Verfügung steht, hat die Gesellschaft mit der Großaktionärin Hercules BidCo GmbH, Hamburg, und damit einer nahestehenden Person im Sinne von § 111a AktG, einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Danach gewährt die Hercules BidCo GmbH der Gesellschaft ein zinsloses Darlehen, sofern ein mit ihrer Stimmenmehrheit gefasster Gewinnverwendungsbeschluss auf der kommenden oder zukünftigen Hauptversammlungen der Gesellschaft zu einem Unterschreiten der jeweils geltenden Mindestliquidität führen sollte. Die aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats angemessene Mindestliquidität wird anhand der Unternehmensplanung regelmäßig neu bewertet. Die entsprechende Darlehensfazilität umfasst anfänglich 500,0 Mio. € und ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Betrag der Fazilität reduziert sich über die Laufzeit um 50 % der Jahresüberschüsse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 oder zukünftige Geschäftsjahre, Dividendenausschüttungen, die von der Hauptversammlung im Einvernehmen mit Vorschlägen der Verwaltung beschlossen werden sowie Beträge, die aufgrund von Beschlüssen der Hauptversammlung wieder den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der Darlehensvertrag steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (unter Beachtung etwaiger Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder). Es ist derzeit vorgesehen, die Zustimmung des Aufsichtsrats zu dem Vertragsschluss spätestens in der nächsten regulären Aufsichtsratssitzung einzuholen, die für den 25. April 2023 geplant ist und in der auch über die Billigung des Jahresabschlusses entschieden werden soll.

Der endgültige Beschluss über den Vorschlag der Verwaltung an die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung soll erst im Zusammenhang mit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden. Der genaue Termin der Hauptversammlung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen bekanntgegeben.

Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations


31.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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