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Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG


Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Sonstiges

26.03.2013 / 15:33


Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Deutsche EuroShop AG zum Abschlussstichtag 31.12.2011 fehlerhaft ist:

1. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist die Position 'Bewertungsergebnis' um 8,3 Mio. EUR zu gering ausgewiesen, weil der Aufwand für einen Unternehmenszusammenschluss im Zusammenhang mit dem Erwerb des 'Billstedt-Center Hamburg', der im Geschäftsjahr 2010 zu erfassen gewesen wäre, fälschlicherweise im Geschäftsjahr 2011 erfasst worden ist.

Dies verstößt gegen IFRS 3.53, wonach der Erwerber mit einem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten als Aufwand in den Perioden zu bilanzieren hat, in denen sie angefallen sind.

2. In der Konzernkapitalflussrechnung 2011 werden im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 155,2 Mio. EUR und im Cashflow aus Investitionstätigkeit Zahlungsmittelabflüsse in gleicher Höhe jeweils im Zusammenhang mit dem Erwerb des 'Billstedt-Center Hamburg' ausgewiesen, ohne dass in dieser Höhe Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse in dieser Periode tatsächlich stattgefunden haben.

Dies verstößt gegen IAS 7.10, wonach die Kapitalflussrechnung nur die tatsächlichen Cashflows der Periode zu enthalten hat.



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