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DES GB 2011 Finanzbericht deutsch

WÄHRUNGSUMRECHNUNG Konzernwährung ist der Euro (€ ). Die außerhalb des Gebiets der Europäischen Währungsunion gelegenen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden als rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich unselbstständige, integrierte Unternehmen angesehen. Daher weicht die Berichtswährung dieser Einheiten (polni- scher Zloty und ungarischer Forint) von der funktionalen Währung (€ ) ab. Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung, sodass die Bilanz so umzurechnen ist, als wären die Geschäftsvorfälle beim Konzern selbst angefallen, da die lokale Währung der integrierten Unternehmen schon für diese selbst als Fremdwährung gilt. Daher werden die monetären Werte zum Stichtagskurs und die nichtmonetären Posten zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunktes umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen sind, sind zum Stichtagskurs umzurechnen. Die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksam erfasst werden, werden zu Jahresdurchschnittskursen bzw. bei stärkeren Schwankungen mit dem Kurs am Transaktionstag umgerechnet. Eine Umrechnungsdifferenz, die entstehen kann, wenn die Umrechnungskurse der Bilanz und der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung differieren, wird erfolgswirksam berücksichtigt. Für die Umrechnung der ungarischen Abschlussbestandteile der Einkaufs-Center Arkaden Pécs KG, Hamburg von Forint in Euro wurde ein Stichtagskurs von 311,13 HUF (i.Vj. 278,75 HUF) und ein Durchschnittskurs von 279,28 HUF (i.Vj. 275,48 HUF) angewandt. Bei der Umrechnung des Einzelabschlusses der polnischen Objektgesellschaft wurde ein Stichtagskurs von 4,4168 PLN (i.Vj. 3,9603 PLN) und ein Durchschnittskurs von 4,1189 PLN (i.Vj. 3,9947 PLN) zugrunde gelegt. ÄNDERUNGEN VON BILANZIERUNGS­ UND BEWERTUNGSMETHODEN korrektur der VorJahreswerte gemäss ias 8 (fehlerkorrektur) Die Deutsche EuroShop AG als Konzernmutter ist eine vermögensverwaltende Holding, die bisher die sogenannte „erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung“ (§9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) in Anspruch genommen hat. Aufgrund der langjährigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung bestand bis Ende Februar 2011 aus Sicht der Deutsche EuroShop AG kein Anlass, die künftige Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung in Frage zu stellen. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 2010, veröffentlicht auf der Website des BFH am 23. Februar 2011, ergab sich jedoch eine andere Einschätzung. Von einer künftigen Möglichkeit zur Kürzung der Gewerbesteuer war danach nicht mehr auszugehen. Die Information war zeitgleich mit der Veröffentlichung vorläufiger Jahresabschlusszahlen am 24. Februar 2011 verfügbar. Verlässliche Zahlen zur Höhe der zu bildenden latenten Gewerbesteuerrückstellungen lagen aufgrund der komplexen Konzernstrukturen bis zum Tag der Aufstellung nicht vor. So fand die Information unter Abwägung der Umstände keinen Eingang in den Abschluss der Gesellschaft. Gemäß IAS 8.41ff. ist das ein Fehler, der nachträglich berichtigt wird. Unter der Annahme des Wegfalls der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung wurden im Jahresabschluss die Vorjahreswerte per 31. Dezem- ber 2010 angepasst. Die Auswirkungen auf den veröffentlichten Konzernabschluss werden nachfolgend erläutert. Von einer Darstellung der Bilanzwerte zum 1. Januar 2010 wurde abgesehen, da die Änderungen sich ausschließlich auf den Stichtag zum 31. Dezember 2010 beziehen. Aufgrund von temporären Bewertungsunterschieden, insbesondere durch die Marktwertbewertung der Immobilien nach IAS 40 im Vergleich mit den jeweiligen Steuerbilanzansätzen, sind passive latente Gewerbesteuern auf die aufgelaufenen stillen Reserven zu bilden. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 wurden bisher unter Berücksichtigung verrechenbarer aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge nur passive latente Körperschaftsteuer in Höhe von 105,2 Mio.€ bilanziert. DES Geschäftsbericht 2011 35 Konzernabschluss währungsumrechnung

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