entschädigungsVereinBarungen der deutsche euroshoP ag, die für den fall eines kontrollwechsels mit Vor standsmitgliedern oder arBeitneh mern der gesellschaft getroffen sind Mit zwei Arbeitnehmern wurde eine sogenannte Change-of-Control- Regelung vereinbart. Danach haben sie ab dem Zeitpunkt des Wirk- samwerdens eines Kontrollwechsels für zwölf Monate ein Sonder- kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende, soweit ihnen die Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sie in ihren derzeitigen Positionen nicht mehr eingesetzt werden. Ein Change-of-Control liegt vor, wenn die Deutsche EuroShop AG mit einer anderen Gesellschaft fusioniert, ein öffentliches Übernahme- angebot nach dem Deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahme- gesetz (WpÜG) abgegeben und von den Aktionären mehrheitlich angenommen wurde, eine Eingliederung in einen neuen Unterneh- mensverbund erfolgt oder ein Going Private inklusive Delisting voll- zogen wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten diese Mitarbeiter in diesem Falle eine Einmalzahlung in Höhe von drei Bruttomonats- gehältern multipliziert mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörig- keit, maximal jedoch begrenzt auf 24 Bruttomonatsgehälter. Im Übrigen gibt es derzeit im Deutsche EuroShop Konzern keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder weiteren Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels. ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF gesamtwirtschaftliche rahmen Bedingungen Die deutsche Wirtschaft war sehr dynamisch in das Jahr 2011 gestartet und nahm lange Zeit die Rolle der Konjunkturlokomotive in Europa ein. Mit der Eskalation der Staatsschuldenkrise in Europa sowie in- folge wachsender Unsicherheiten ist jedoch auch die Konjunktur in Deutschland ab dem Herbst ins Stocken geraten. Das reale (preis- bereinigte) Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2011 ganzjährig um 3,0% (Vorjahr +3,7%). Bereinigt um die unterschiedliche Anzahl der Arbeitstage (kalenderbereinigt) ist das BIP real um 3,1% (Vorjahr 3,6%) gewachsen. Die Nebenleistungen umfassen die Überlassung eines Pkw zur dienst- lichen und privaten Nutzung sowie Beiträge in eine Altersvorsorge- versicherung. Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt. Die Gesellschaft ist zugunsten dieser Personen keine Haftungsverhältnisse eingegangen. system der aufsichtsratsVergütung Die Vergütung des Aufsichtsrats basiert auf § 8 Abs. 4 der Satzung der Deutsche EuroShop AG. Die Vergütung beträgt danach 50.000€ für den Vorsitzenden, 37.500€ für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie je 25.000€ für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder. Die Mit- gliedschaft in Ausschüssen wird bei der Aufsichtsratsvergütung nicht zusätzlich berücksichtigt. Zudem enthält die Vergütung keine erfolgs- orientierten Anteile. Die Festsetzung der Vergütung orientiert sich am Geschäftsmodell sowie an der Größe des Unternehmens und der damit verbundenen Verantwortung. Zudem wird die wirtschaftliche und fi- nanzielle Lage des Unternehmens berücksichtigt. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Daneben werden nach § 8 Abs. 5 der Satzung die Auslagen erstattet. Vergütung des aufsichtsrats in 2011 Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäfts- jahr auf 223 T€ und verteilen sich wie folgt: in T€ Gesamt 2011 gesamt 2010 Manfred Zaß 59,50 59,50 Dr. Michael Gellen 44,62 44,62 Thomas Armbrust 29,75 29,75 Alexander Otto 29,75 29,75 Dr. Jörn Kreke 29,75 29,75 Dr. Bernd Thiemann 29,75 29,75 inkl. 19% Umsatzsteuer 223,12 223,12 Vorschüsse und Kredite wurden diesem Personenkreis nicht gewährt. sonstiges Es bestehen keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands, die bei Ablauf des bestehenden Anstellungsvertrages eine Abfindungszah- lung vorsehen. Es werden keine Pensionen an ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder deren Angehörige gezahlt. DES Geschäftsbericht 2011 7 KonzernlaGebericht überblick über den geschäftsverlauf