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DES GB 2011 Finanzbericht deutsch

VERGÜTUNGSBERICHT Im Hinblick auf das in 2009 beschlossene Gesetz zur Angemessen- heit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) und der Änderungen des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im April 2010 das bestehende Vergütungsmodell überprüft und mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2010 an die gesetzlichen Anforderungen angepasst. system der VorstandsVergütung Die Vorstandsbezüge werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Das Vergü- tungssystem sieht neben einer erfolgsunabhängigen Jahresgrundver- gütung, die sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert, eine erfolgsbezogene Vergütungskomponente sowie Sach- leistungen in Form eines Firmenfahrzeuges sowie Beiträge für eine Altersvorsorgeversicherung vor. Die Tantieme als erfolgsbezogene Vergütungskomponente orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Tantieme basiert auf dem gewichteten Durchschnitt des Geschäftsjahres und der vorhergehenden zwei Geschäftsjahre. Dabei wird das Konzern-EBT (ohne Bewertungsergebnis) des Geschäftsjahres mit 60%, das des letzten Geschäftsjahres mit 30% und das des vorletzten Geschäftsjahres mit 10% in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Von der Bemessungs- grundlage erhält Herr Böge 0,5% und Herr Borkers 0,2% als Tantieme. Die Tantieme ist der Höhe nach begrenzt auf 150% der jährlichen Grundvergütung. Die erfolgsunabhängige Jahresgrundvergütung für Herrn Böge beträgt 300 T€ und für Herrn Borkers 168 T€ . Für das Geschäftsjahr 2011 ergibt sich darüber hinaus für Herrn Böge ein Tantiemeanspruch von 374 T€ und für Herrn Borkers von 149 T€ , die mit Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat zur Auszahlung gelangen. Sollte sich die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft während der Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrages so erheblich ver- schlechtern, dass die Weiterzahlung der Bezüge unbillig wäre, gelten die Regelungen des §87 Abs. 2 AktG. Über den Umfang der Herab- setzung der Bezüge entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, haben die Vorstände Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden Jahres- vergütungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei Jahresvergütungen (Jahresgrundvergütung zzgl. Tantieme). Für die Bemessung der Höhe der Jahresvergütungen ist der Durchschnitt der Jahresvergütung des letzten Geschäftsjahres und der voraussichtlichen Jahresvergütung des laufenden Geschäftsjahres maßgebend. Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung wurde erstmalig ein sogenannter Long Term Incentive (LTI) in 2010 vereinbart. Die Höhe des LTI basiert auf der Veränderung der Marktkapitalisierung der Deutsche EuroShop AG im Zeitraum vom 1. Juli 2010 und dem 30. Juni 2015. Die Marktkapitalisierung ergibt sich aus der Multipli- kation des Aktienkurses mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. Zum 1. Juli 2010 hat die Marktkapitalisierung entspre- chend den Angaben der Deutsche Börse 983,5 Mio.€ betragen. Bei einer positiven Veränderung der Marktkapitalisierung in dem vor- benannten fünfjährigen Zeitraum von bis zu 500 Mio.€ erhält Herr Böge 0,2% und Herr Borkers 0,025% der Veränderung. Für eine darüber hinausgehende Veränderung werden 0,1% bei Herrn Böge und 0,0125% bei Herrn Borkers vergütet. Die Auszahlung des LTI erfolgt bei Herrn Borkers im Dezember 2015, bei Herrn Böge in fünf gleichen Jahresraten, erstmals am 1. Januar 2016. Im Falle einer vor- zeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft werden bis dahin entstandene etwaige Ansprüche aus dem LTI vor- zeitig ausgezahlt. Seit dem 1. Juli 2010 erhöhte sich die Marktkapitalisierung der Gesell- schaft bis zum 31. Dezember 2011 auf 1.280,5 Mio.€ (31. Dezember 2010: 1.496,3 Mio.€ ). Sie lag damit um 297 Mio.€ (31. Dezember 2010: 512,8 Mio.€ ) über dem Stand vom 1. Juli 2010. Der Barwert des sich daraus ergebenden potenziellen Anspruchs aus dem LTI be- lief sich zum Jahresende auf 609 T€ (31. Dezember 2010: 960 T€ ). Im Geschäftsjahr wurden der gebildeten Rückstellung 96 T€ (2010: 85 T€ ) zugeführt. Vergütung des Vorstands in 2011 Die Bezüge des Vorstands betrugen 1.066 T€ und verteilen sich wie folgt: in T€ erfolgs­ unabhängige Vergütung erfolgs­ bezogene Vergütung neben­ leistungen Gesamt gesamt Vorjahr Claus-Matthias Böge 300 374 65 739 803 Olaf G. Borkers  168 149 10 327 351 468 523 75 1.066 1.154 6 DES Geschäftsbericht 2011 KonzernlaGebericht vergütungsbericht

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