BEZiEhUNGEN ZU DEN AKtiONÄrEN In der Hauptversammlung üben die Aktio- näre ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft aus. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats und beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen der Gesellschaft. Die Hauptversammlung, in der Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über das ab- gelaufene Geschäftsjahr ablegen, findet jähr- lich statt. Bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme („one share, one vote“). Jeder Aktio- när ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort zur Tagesordnung zu sprechen und Fragen zu stellen. Viermal jährlich berichtet die Gesellschaft den Aktionären und der Öffentlichkeit nach einem Finanzkalender über die Geschäftsent- wicklung sowie die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Daneben wird durch Mitteilungen direkt an die Öffentlichkeit und die Medien über Aktivitäten der Ge- sellschaft berichtet. Informationen, die den Aktienkurs wesentlich beeinflussen können, werden nach rechtlichen Vorgaben als Ad- hoc-Mitteilung veröffentlicht. Im Rahmen der Investor Relations-Aktivitä- ten präsentiert der Vorstand regelmäßig vor Analysten sowie auf Investorenveranstaltun- gen. Analystenkonferenzen anlässlich des Jahresabschlusses und der Quartalsabschlüs- se werden, für alle Interessenten zugänglich, im Internet übertragen. Zudem bietet die Deutsche EuroShop über ihre Internetseiten Finanzinformationen und weitere Informati- onen über den Deutsche EuroShop-Konzern. rEchNUNGSLEGUNGUNDABSchLUSS- PrÜFUNG Die Rechnungslegung des Deutsche EuroShop-Konzerns erfolgt auf der Grundla- ge des §292a Handelsgesetzbuch (HGB) in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Jahresabschluss der Deutsche EuroShop AG wird weiterhin nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB er- stellt. Für die Aufstellung der Abschlüsse ist der Vorstand verantwortlich. Die Beauftra- gung des Jahresabschlussprüfers übernimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, wobei der Jahresabschlussprüfer zuvor von der Hauptversammlung gewählt wurde. Die erhöhten Anforderungen an die Unabhän- gigkeit des Abschlussprüfers werden dabei erfüllt. AUSBLicK Der Deutsche Corporate Governance Kodex blieb im letzten Jahr unverändert. Die Vielfalt im Management von Unternehmen wurde weiter intensiv diskutiert. Die Deutsche Eu- roShop wird sich verstärkt darauf einstellen. So ist u. a. beabsichtigt, den Aufsichtsrat von sechs auf neun Mitglieder zu vergrößern, um die Expertise vor allem in den Bereichen Ein- zelhandel und Rechnungswesen auszuweiten. Mindestens eine Frau soll dem Aufsichtsrat zukünftig angehören. Der Hauptversamm- lung im Juni 2012 sollen eine entsprechende Änderung der Satzung und drei Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. ENtSPrEchENSErKLÄrUNG Im November 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft gemeinsam ihre aktualisierte Entsprechenserklärung nach §161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corpo- rate Governance Kodex für das Geschäfts- jahr 2011 abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de dauerhaft öffent- lich zugänglich gemacht. Stadt-Galerie Passau 70 DES Geschäftsbericht 2011 inVestor relations corporate governance