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DES GB2014 D

GESCHÄFTSBERICHT 2014 53GESCHÄFTSBERICHT 2014 Deutsche EuroShop INVESTOR RELATIONS Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Bericht des Aufsichtsrats der Aufsichtsrat hat die ihm nach Ge- setz und Satzung obliegenden Auf- gaben im Geschäftsjahr 2014 wahr- genommen und die Entwicklung der Deutsche EuroShop AG intensiv be- gleitet. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt, und der Status der Strategieumsetzung in regelmäßigen Abständen erörtert. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat uns regelmäßig, zeitnah und ausführlich über die Entwicklung der Geschäfte unterrichtet. Mit der Hauptversammlung am 18. Juni beendeten die Herren Dr. Michael Gellen nach rund zwölf Jahren und Dr. Bernd Thiemann nach rund zehn Jahren ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat unserer Gesellschaft. Beide haben die Entwicklung der Deutsche EuroShop AG eng beglei- tet und unterstützt. Der Aufsichts- rat dankte den Herren Dr. Gellen und Dr. Thiemann für ihr langjähriges Engagement und wünschte beiden alles Gute. Schwerpunkte der Beratungen In unseren regelmäßigen Beratungen befassten wir uns detailliert mit der Finanz-, Vermögens- und Ertrags- lage sowie mit dem Risikomanage- ment unserer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang prüften wir auch das Vorliegen der formalen Voraus- setzungen für die Umsetzung einer effizienten Überwachung unserer Gesellschaft sowie die Wirksamkeit unserer Kontrollmöglichkeiten. Über die wesentlichen Einfluss- größen für das Geschäft wurden wir fortlaufend informiert. Wir beschäf- tigten uns mit der Entwicklung der Bestandsobjekte, insbesondere deren Umsatz- und Frequenzentwicklung, den Außen- und Vermietungsstän- den sowie mit der Liquiditätslage des Unternehmens. Im Hinblick auf die 2014 und 2015 auslaufen- den Mandate von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats haben wir unsere Nachfolgevorstellungen diskutiert und Vorbereitungen für seine zu- künftige Zusammensetzung getrof- fen. Ausführlich diskutiert wurde in der Sitzung am 18. Juni die Stra- tegie der Gesellschaft und die Fra- ge, wie sich die Gesellschaft in ei- nem Umfeld niedriger Zinsen und massiven Nachfrageüberhangs nach Einzelhandelsimmobilien verhalten sollte. Mit dem Vorstand wurde re- gelmäßig über die Entwicklungen an den Kapital-, Kredit-, Immobili- en- und Einzelhandelsmärkten und die Auswirkungen auf die Strategie der Gesellschaft gesprochen. Dabei wurden zwischen Vorstand und Auf- sichtsrat verschiedene Investment- möglichkeiten erörtert. Regelmäßig wurde uns über die Umsatzentwick- lung der Mieter und deren Zahlungs- verhalten sowie die Kreditpolitik der Banken berichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende und das Aufsichtsratspräsidium ha- ben mit dem Vorstand weitere ak- tuelle Themen bei Bedarf erörtert. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben wir in den planmäßigen Sitzungen be- sprochen und entschieden. Zudem wurden für zustimmungspflichtige Geschäfte des Vorstands bei Bedarf Sitzungsbeschlüsse oder schriftliche Umlaufbeschlüsse vom Aufsichtsrat gefasst. Alle Beschlüsse im Berichts- zeitraum erfolgten einstimmig. Am 8. Juli 2014 haben wir Herrn Wilhelm Wellner zum Vorstands- mitglied der Gesellschaft ab 1. Feb- ruar 2015 bestellt. Ab 1. Juli 2015 übernimmt Herr Wellner als Nach- folger von Herrn Böge die Aufgaben des Vorstandssprechers. Die erste Amtszeit von Herrn Wellner läuft bis zum 30. Juni 2018. Fortsetzung > Manfred Zaß Vorsitzender des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung Im November 2014 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft gemeinsam ihre aktualisierte Entspre- chenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Gover- nance Kodex für das Geschäftsjahr 2014 abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskom- mission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der letzten Fassung vom 24. Juni 2014 mit wenigen nachfol- genden Ausnahmen entsprochen wurde und wird. • Die D&O-Versicherung beinhaltet keinen Selbstbehalt des Aufsichtsrats (Kodex Ziff. 3.8) Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG handeln seit Gründung der Gesellschaft und da- mit bereits vor der offiziellen Einführung einer Cor- porate Governance verantwortlich und für eine auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Gesellschaft. Daher ist aus Sicht der Gesellschaft die Vereinbarung eines Selbstbehaltes entbehrlich, zu- mal dieser keinen Einfluss auf die Höhe der Versiche- rungsprämie hat. • Der Aufsichtsrat hat keinen oberen Führungskreis zum Vergütungsvergleich abgegrenzt (Kodex Ziff. 4.2.2) Die Belegschaft der Deutsche EuroShop AG besteht nur aus vier Personen. Daher ist eine Abgrenzung zwi- schen ihr und einem oberen Führungskreis nicht sinn- voll. Insofern kann nur das Verhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung der Gesamt- belegschaft vom Aufsichtsrat berücksichtigt werden. • Für Vorstandsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2) Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass für Vor- standsmitglieder die wesentlichen Kriterien „Qua- lifikation“ und „Fähigkeit“ gelten. Eine Altersgrenze könnte eine qualifizierte und erfolgreiche Vorstands- arbeit beenden. • Für Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1) Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass für Aufsichts- ratsmitglieder die wesentlichen Kriterien „Qualifikati- on“ und „Fähigkeit“ gelten. Eine Altersgrenze könnte eine qualifizierte und erfolgreiche Aufsichtsratsarbeit beenden. Eine Altersgrenze ist daher nicht festgelegt, sollte das 70. Lebensjahr aber nicht wesentlich über- schreiten. • Der Konzernabschluss wird binnen 120Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht (Kodex Ziff. 7.1.2) Die Gesellschaft legt Wert darauf, geprüfte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschlüsse zu veröf- fentlichen. Aufgrund der zeitlichen Abläufe für die Er- stellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlus- ses ist ein früherer Termin für die Veröffentlichung nicht möglich. Untestierte, aber für den Kapitalmarkt wesentliche Kennzahlen werden vorab veröffentlicht. Hamburg, 27. November 2014 Vorstand und Aufsichtsrat Deutsche EuroShop AG

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