Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DES GB2013 D

DEUTSCHEEUROSHOPGESCHÄFTSBERICHT2013/KONZERNLAGEBERICHT 134 Vergütungsbericht Das Vergütungsmodell der Deutsche EuroShop AG wurde 2010 vom Aufsichtsrat zuletzt überprüft und an das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) und den Corporate Governance Kodex angepasst. SYSTEM DER VORSTANDSVERGÜTUNG Die Vorstandsbezüge werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Das Vergü- tungssystem sieht neben einer erfolgsunabhängigen Jahresgrund- vergütung, die sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmit- glieds orientiert, eine erfolgsbezogene Vergütungskomponente sowie Sachleistungen in Form eines Firmenfahrzeuges und Beiträge für eine Altersvorsorgeversicherung vor. Die Tantieme als erfolgsbezogene Vergütungskomponente orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Tantieme basiert auf dem gewichteten Durchschnitt des Geschäftsjahres und der vorhergehenden zwei Geschäftsjahre. Dabei wird das Konzern- EBT (ohne Bewertungsergebnis) des Geschäftsjahres mit 60%, das des letzten Geschäftsjahres mit 30% und das des vorletzten Geschäfts- jahres mit 10% in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Von der Bemessungsgrundlage erhält Herr Böge 0,5% und Herr Borkers 0,2% als Tantieme. Die Tantieme ist der Höhe nach begrenzt auf 150% der jährlichen Grundvergütung. Die erfolgsunabhängige Jahresgrundvergütung für Herrn Böge beträgt 300.000€ und für Herrn Borkers 168.000€. Für das Geschäfts- jahr 2013 ergibt sich darüber hinaus für Herrn Böge eine Tantieme von 450.000€ (Tantiemegrenze) und für Herrn Borkers voraussicht- lich von 231.000€. Die endgültige Höhe der Tantieme liegt erst mit Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vor und gelangt dann zur Auszahlung. Sollte sich die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft während der Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrages so erheblich ver- schlechtern, dass die Weiterzahlung der Bezüge unbillig wäre, gelten die Regelungen des §87 Abs. 2 AktG. Über den Umfang der Herabset- zung der Bezüge entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, haben die Vorstände Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden Jahres- vergütungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei Jahresvergütungen (Jahresgrundvergütung zzgl. Tantieme). Für die Bemessung der Höhe der Jahresvergütungen ist der Durchschnitt der Jahresvergütung des letzten Geschäftsjahres und der voraussichtlichen Jahresvergütung des laufenden Geschäftsjahres maßgebend. Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung wurde 2010 erstma- lig ein sogenannter Long Term Incentive (LTI) vereinbart. Die Höhe des LTI basiert auf der Veränderung der Marktkapitalisierung der Deut- sche EuroShop AG im Zeitraum vom 1. Juli 2010 und dem 30. Juni 2015. Die Marktkapitalisierung ergibt sich aus der Multiplikation des Aktien- kurses mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. Zum 1. Juli 2010 hat die Marktkapitalisierung entsprechend den Anga- ben der Deutsche Börse 983,5 Mio.€ betragen. Bei einer positiven Veränderung der Marktkapitalisierung in dem vor- benannten fünfjährigen Zeitraum von bis zu 500 Mio.€ erhält Herr Böge 0,2% und Herr Borkers 0,025% der Veränderung. Für eine dar- über hinausgehende Veränderung werden 0,1% bei Herrn Böge und 0,0125% bei Herrn Borkers vergütet. Die Auszahlung des LTI erfolgt bei Herrn Borkers im Dezember 2015, bei Herrn Böge in fünf gleichen Jahresraten, erstmals am 1. Januar 2016. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft werden bis dahin entstandene etwaige Ansprüche aus dem LTI vorzeitig aus- gezahlt. Seit dem 1.  Juli 2010 erhöhte sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft bis zum 31.  Dezember 2013 auf 1.717,1  Mio.€ (31. Dezember 2012: 1.706,8 Mio.€). Sie lag damit um 733,6 Mio.€ (31. Dezember 2012: 723,3 Mio.€) über dem Stand vom 1. Juli 2010. Der Barwert des sich daraus ergebenden potenziellen Anspruchs aus dem LTI belief sich zum Jahresende auf 1.302 T€ (31. Dezember 2012: 1.272 T€). Im Geschäftsjahr wurde hierfür eine Zuführung zur Rück- stellung in Höhe von 306 T€ (2012: 305 T€) berücksichtigt. VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2013 Die Bezüge des Vorstands betrugen 1.237 T€ und verteilen sich wie folgt: Erfolgsun- abhängige Vergütung Erfolgs- bezogene Vergütung Neben- leistungen Gesamt Gesamt Vorjahr Claus-Matthias Böge 300 447 80 827 829 Olaf Borkers 168 230 12 410 364 468 677 92 1.237 1.193 IN T€

Seitenübersicht