DEUTSCHEEUROSHOPGESCHÄFTSBERICHT2013/KONZERNLAGEBERICHT 135 Die erfolgsbezogene Vergütung beinhaltet neben den voraussichtli- chen Tantiemen des Berichtsjahres auch die Differenz zwischen der voraussichtlichen und der endgültigen Tantieme des Vorjahres (-4 T€). Die Nebenleistungen umfassen jeweils die Überlassung eines Pkw zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie Beiträge in eine Alters- vorsorgeversicherung. Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt. Die Gesellschaft ist zugunsten dieser Personen keine Haftungsverhältnisse eingegangen. SYSTEM DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG Die Vergütung des Aufsichtsrats basiert auf §8 Abs. 4 der Satzung der Deutsche EuroShop AG. Die Vergütung beträgt danach 50.000€ für den Vorsitzenden, 37.500€ für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie je 25.000€ für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder. Die Mit- gliedschaft in Ausschüssen wird bei der Aufsichtsratsvergütung nicht zusätzlich berücksichtigt. Zudem enthält die Vergütung keine erfolgs- orientierten Anteile. Die Festsetzung der Vergütung orientiert sich am Geschäftsmodell sowie an der Größe des Unternehmens und der damit verbundenen Verantwortung. Zudem wird die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens berücksichtigt. Scheiden Mit- glieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Daneben werden nach §8 Abs. 5 der Satzung die Auslagen erstattet. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS 2013 Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 312 T€ und verteilen sich wie folgt: 2013 2012 Manfred Zaß 59,50 59,50 Dr. Michael Gellen 44,62 44,62 Thomas Armbrust 29,75 29,75 Karin Dohm 29,75 13,98 Dr. Jörn Kreke 13,94 29,75 Dr. Henning Kreke 15,81 0 Alexander Otto 29,75 29,75 Reiner Strecker 29,75 13,98 Klaus Striebich 29,75 13,98 Dr. Bernd Thiemann 29,75 29,75 inkl. 19 % Umsatzsteuer 312,37 265,06 Vorschüsse und Kredite wurden diesem Personenkreis nicht gewährt. IN T€ SONSTIGES Es bestehen keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands, die bei Ablauf des bestehenden Anstellungsvertrages eine Abfindungs- zahlung vorsehen. Es werden keine Pensionen an ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder deren Angehörige gezahlt. Übernahmerelevante Angaben Die Aktien der Deutsche EuroShop werden unter anderem an der Börse in Frankfurt gehandelt. Sie befanden sich am 31. Dezember 2013 zu 9,73% im Besitz von Herrn Alexander Otto (2012: 9,57%). Das Grundkapital beträgt 53.945.536€ und ist in 53.945.536 nenn- wertlose Namensaktien eingeteilt. Der rechnerische Anteil einer Aktie am Grundkapital beträgt 1,00€. Gemäß §5 der Satzung kann der Vorstand mit Zustimmung des Auf- sichtsrats das Grundkapital bis zum 19. Juni 2018 einmal oder mehr- fach um insgesamt bis zu€ 26.972.768 durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage (Genehmigtes Kapital 2013) erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2016 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnenn- betrag von bis zu 200.000.000€ mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 10.000.000 Stück (10,0 Mio.€) nach näherer Maßgabe der Bedingun- gen der Wandelschuldverschreibungen (Anleihebedingungen) zu gewähren (Bedingtes Kapital 2011). Die Wandelschuldverschreibun- gen können auch mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden, wobei die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesell- schaft abhängig sein kann. Die Deutsche EuroShop hat im November 2012 eine Wandelschuldverschreibung mit fünf Jahren Laufzeit emit- tiert, die einen Nennbetrag von 100.000.000€ hat und für die aktuell rund 2,9 Mio. Stückaktien aus dem bedingten Kapital reserviert sind. Mit zwei Arbeitnehmern wurde eine sogenannte Change-of-Control- Regelung vereinbart. Danach haben sie ab dem Zeitpunkt des Wirk- samwerdens eines Kontrollwechsels für zwölf Monate ein Sonder- kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende, soweit ihnen die Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sie in ihren derzei- tigen Positionen nicht mehr eingesetzt werden.