VORSTAND Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG lei- tet das Unternehmen nach den aktienrecht- lichen Bestimmungen und einer Geschäfts- ordnung. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Geschäftsverfahren des Vorstands sind in einer Geschäftsordnung sowie einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Zu den Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands zählen in erster Linie die Führung des Kon- zerns, die Festlegung der strategischen Ausrichtung, die Planung sowie die Einrich- tung, Durchführung und Überwachung eines Risikomanagements. Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG bestand zum 31. Dezember 2015 aus zwei Mitgliedern. Wilhelm Wellner geb. am 8. März 1967 Erste Bestellung: 1. Februar 2015 Bestellt bis: 30. Juni 2018 Wilhelm Wellner wurde mit seinem Ein- tritt am 1. Februar 2015 in die Deutsche EuroShop zunächst Mitglied des Vor- stands und übernahm am 1. Juli 2015 seine jetzige Funktion als Sprecher des Vorstands in der Nachfolge von Herrn Böge. Er fungiert gleichzeitig als Ge- schäftsführer und Verwaltungsrat ver- schiedener Gesellschaften im Deutsche EuroShop-Konzern. Olaf Borkers geb. am 10. Dezember 1964 Erste Bestellung: 2005 Bestellt bis: 30. September 2019 Olaf Borkers wurde mit seinem Eintritt in die Deutsche EuroShop AG im Jahr 2005 Mitglied des Vorstands. Er fungiert ebenfalls gleichzeitig als Geschäftsfüh- rer und Verwaltungsrat verschiedener Gesellschaften im Deutsche EuroShop- Konzern. Corporate Governance 2015 Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht und zuletzt am 5. Mai 2015 Änderungen und Ergänzun- gen einzelner Empfehlungen und Anregungen beschlossen. Die Regie- rungskommission wird auch zukünftig die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und notwendige Anpassungen des Kodex vornehmen. ARBEITSWEISEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Aufsichtsrat und Vorstand haben die ihnen nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2015 wahrgenommen. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt und der Stand der Strategieumsetzung in regelmäßigen Abständen erörtert. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig,zeitnah und ausführlich über die Entwicklung der Geschäfte und die Risikosituation informiert. Über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 informiert der Aufsichtsrat ausführlich im Geschäftsbericht 2015 der Deutsche EuroShop AG. Im Geschäftsjahr 2015 existierten keine Berater- oder sons- tigen Dienstleistungs- bzw. Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats und der Gesellschaft. ZUSAMMENSETZUNG UND VIELFALT Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele formu- liert und sich an den Bedürfnissen einer börsennotierten Gesellschaft orientiert, die mit kleinem Personalstamm langfristige Investitionen mit hohem Kapitaleinsatz tätigt. Vor diesem Hintergrund soll sich der Aufsichtsrat zusammensetzen aus mehrheitlich unabhängigen Mit- gliedern beiderlei Geschlechts, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Einzelhandel, der Vermietung von Einzelhandels- flächen sowie im Management von Shoppingcentern, der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung börsennotierter Immobiliengesellschaften sowie der Rechnungslegung und internen Kontrollverfahren nach deut- schen und/oder internationalen Vorschriften, der Corporate Gover- nance und der Unternehmensführung verfügen. Der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat soll 30% betragen. Die Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt 70 Jahre. Der Aufsichtsrat ist daneben der Auf- fassung, dass für Aufsichtsratsmitglieder die wesentlichen Kriterien „Qualifikation“ und „Fähigkeit“ gelten sollen. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ist daher nicht festgelegt. Roland Werner wurde auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2015 in den Aufsichtsrat gewählt, nachdem Manfred Zaß nicht mehr zur Wahl stand. INVESTOR RELATIONS 108 Deutsche EuroShop AG Geschäftsbericht 2015