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DES GB2015 Deutsch

NAHESTEHENDE PERSONEN NACH IAS 24 Die Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziier- te Unternehmen sowie die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG und deren nahe Familienangehörige gelten  als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24. Die Bezüge des Auf- sichtsrats und des Vorstands sind im Abschnitt Aufsichtsrat und Vor- stand sowie im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts erläutert. Die Honorare für Dienstleistungsverträge mit der ECE-Unternehmens- gruppe beliefen sich im Berichtsjahr auf 15.686 T€ (i. Vj. 15.931 T€).  Demgegenüber standen Einnahmen aus Mietverträgen mit der ECE- Unternehmensgruppe  in  Höhe  von  6.447  T€  (i. Vj.  6.573  T€).  Die  Forderungen gegenüber der ECE beliefen sich auf 3.253 T€ und die  Verbindlichkeiten betrugen 200 T€. Die Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Per- sonen erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Hamburg, 15. April 2016 Deutsche EuroShop AG Der Vorstand Wilhelm Wellner Olaf Borkers 175 KONZERN- ABSCHLUSS

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