NAHESTEHENDE PERSONEN NACH IAS 24 Die Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziier- te Unternehmen sowie die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG und deren nahe Familienangehörige gelten als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24. Die Bezüge des Auf- sichtsrats und des Vorstands sind im Abschnitt Aufsichtsrat und Vor- stand sowie im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts erläutert. Die Honorare für Dienstleistungsverträge mit der ECE-Unternehmens- gruppe beliefen sich im Berichtsjahr auf 15.686 T€ (i. Vj. 15.931 T€). Demgegenüber standen Einnahmen aus Mietverträgen mit der ECE- Unternehmensgruppe in Höhe von 6.447 T€ (i. Vj. 6.573 T€). Die Forderungen gegenüber der ECE beliefen sich auf 3.253 T€ und die Verbindlichkeiten betrugen 200 T€. Die Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Per- sonen erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Hamburg, 15. April 2016 Deutsche EuroShop AG Der Vorstand Wilhelm Wellner Olaf Borkers 175 KONZERN- ABSCHLUSS