Vergütungsbericht Das Vergütungsmodell der Deutsche EuroShop AG wurde vom Auf- sichtsrat zuletzt im Geschäftsjahr 2010 überprüft und an die gesetz- lichen Anforderungen,insbesondere an das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG), und an die Anforderungen des Corporate Governance Kodex angepasst. SYSTEM DER VORSTANDSVERGÜTUNG Die Vorstandsbezüge werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Das Ver- gütungssystem sieht neben einer erfolgsunabhängigen Jahresgrund- vergütung, die sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert, eine erfolgsbezogene Vergütungskomponente sowie Sach- leistungen in Form eines Firmenfahrzeuges sowie Beiträge für eine Altersvorsorgeversicherung vor. Die Tantieme als einjährige variable Vergütungskomponente orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Tantieme ba- siert auf dem gewichteten Durchschnitt des Geschäftsjahres und der vorhergehenden zwei Geschäftsjahre. Dabei wird das Konzern-EBT (ohne Bewertungsergebnis) des Geschäftsjahres mit 60%, das des letzten Geschäftsjahres mit 30% und das des vorletzten Geschäfts- jahres mit 10% in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Von der Bemessungsgrundlage erhält Herr Böge 0,5%, Herr Wellner 0,25% und Herr Borkers 0,2% als Tantieme. Die Tantieme ist der Höhe nach begrenzt auf 150% der jährlichen Grundvergütung. Die erfolgsunabhängige Jahresgrundvergütung für Herrn Böge beträgt 300 T€, für Herrn Wellner 252 T€ und für Herrn Borkers 168 T€. Für das Geschäftsjahr 2015 betrug die Grundvergütung für Herrn Böge zeit- anteilig bis zum 30. Juni 2015 150 T€ und für Herrn Wellner zeitantei- lig ab 1. Februar 2015 231 T€. Darüber hinaus ergibt sich für 2015 für Herrn Böge eine zeitanteilige Tantieme von 225 T€ (Tantiemegrenze) sowie für Herrn Wellner eine zeitanteilige Tantieme von voraussicht- lich von 289 T€. Bei Herrn Borkers beträgt die Tantieme voraussicht- lich 252 T€. Die endgültige Höhe der Tantiemen liegt erst mit Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vor und gelangt dann zur Auszahlung. Sollte sich die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft während der Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrages so erheblich ver- schlechtern, dass die Weiterzahlung der Bezüge unbillig wäre, gelten die Regelungen des § 87 Abs. 2 AktG. Über den Umfang der Herabset- zung der Bezüge entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, haben die Vorstände Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden Jahresvergütungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei Jahresvergütungen (Jahresgrund- vergütung zzgl. Tantieme). Für die Bemessung der Höhe der Jahres- vergütungen ist der Durchschnitt der Jahresvergütung des letzten Geschäftsjahres und der voraussichtlichen Jahresvergütung des lau- fenden Geschäftsjahres maßgebend. Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung wurde 2010 ein so genannter Long Term Incentive (LTI 2010) vereinbart. Die Höhe des LTI 2010 basierte auf der Wertveränderung der Marktkapitalisie- rung der Deutsche EuroShop AG im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2015. Die Marktkapitalisierung ergibt sich aus der Multi- plikation des Aktienkurses mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft.Von der positiven Wertveränderung erhält Herr Böge 0,2 % und Herr Borkers 0,025 % bis zu einem Betrag von 500 Mio. €. Für die darüber hinausgehende Wertveränderung werden Herrn Böge 0,1 % sowie Herrn Borkers 0,0125 % vergütet. Vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2015 stieg die Marktkapitalisierung entsprechend den Angaben der Deutsche Börse von 983,5 Mio. € auf 2.195,0 Mio. € (31. Dezember 2014: 1.952,6 Mio. €). Die positive Veränderung der Marktkapitalisie- rung betrug damit 1.211,5 Mio. €. Für Herrn Böge ergibt sich damit ein Gesamtanspruch von 1.712T€ und für Herrn Borkers von 238T€. Im Geschäftsjahr wurden hierfür Aufwendungen in Höhe von 600 T€ (2014: 481 T€) berücksichtigt. Die Auszahlung des LTI 2010 erfolgte bei Herrn Borkers im Dezember 2015. Bei Herrn Böge erfolgt die Auszahlung in fünf gleichen Jahresraten, erstmals am 1. Januar 2016. Nach Auslaufen des LTI 2010 wurde im Geschäftsjahr 2015 ein neuer Long Term Incentive (LTI 2015) als Vergütungskomponente vereinbart. Die Höhe des LTI 2015 basiert auf der Veränderung der Marktkapita- lisierung der Deutsche EuroShop AG im Zeitraum vom 1. Januar 2015 (bei Herrn Wellner) bzw. vom 1. Juli 2015 (bei Herrn Borkers) jeweils bis zum 30. Juni 2018. Die Marktkapitalisierung ergibt sich aus der Multi- plikation des Aktienkurses mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. Entsprechend den Angaben der Deutsche Börse be- trug die Marktkapitalisierung zum 1. Juli 2015 2.195 Mio. € sowie zum 1. Januar 2015 1.932,3 Mio. €. Von einer positiven Veränderung der Marktkapitalisierung in dem vor- benannten Zeitraum von bis zu 500 Mio. € erhält Herr Wellner 0,10 % und Herr Borkers 0,05%. Für eine darüber hinausgehende Veränderung werden 0,05% bei Herrn Wellner und 0,025% bei Herrn Borkers ver- gütet. Die Auszahlung des LTI 2015 erfolgt in drei gleichen Jahresraten, erstmals am 1. Januar 2019. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft werden bis dahin ent- standene etwaige Ansprüche aus dem LTI 2015 vorzeitig ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2015 erhöhte sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2015 auf 2.147 Mio. €. Sie lag da- mit um 214,6 Mio. € über dem Stand vom 1. Januar 2015. Der Barwert des sich daraus ergebenden potenziellen Anspruchs aus dem LTI 2015 belief sich zum Jahresende auf 202 T€. Im Geschäftsjahr wurde hier- für eine Zuführung zur Rückstellung in Höhe von 58 T€ berücksichtigt. KONZERN- LAGEBERICHT 133